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Recht für Heiler

Rechtliche Grundlagen:paragraph

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 2.3.2004
(AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.


Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis
ist allerdings:


Der Heiler muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt.

Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen. Das ist alles, was Sie in Zukunft beachten müssen.


Geistiges Heilen ohne Heilpraktikerzulassung

Heiler, die Handauflegen zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich vom Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

Erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt/Heilpraktiker stammt.

Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause arbeiten. Für den Arzt/Heilpraktiker ist das auch kein Problem, da er keine medizinische Verantwortung, sondern eine Form seelsorgerischer Verantwortung überträgt.

Verboten ist/sind Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik. Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen sowie Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben, Werbung für Gegenstände mit angeblich heilender Wirkung usw.

Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt wird.

Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.